Ein Eigenmarkensortiment einer Handelsgruppe steht nicht im Preiswettbewerb mit anderen Anbietern. Deshalb ist die Werbung mit dem „besten Preis“ mangels einer Vergleichbarkeit des Preises mit den Produkten von Wettbewerbern auch nicht irreführend.
OLG Bamberg, Urteil vom 25. 01. 2019, 3 U 135/17
Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
BGH, Beschluss vom 28. 11.2019, I ZR 45/19
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