Die Verordnung über die Unionsmarke (Unionsmarkenverordnung – UMV) 2017/1001 führt erstmalig eine Europäische Gewährleistungsmarke ein. Sie beruht auf der Markenrichtlinie (MRL) 2015/2436 und schafft einen Markenschutz für Gütezeichen, wie beispielsweise das bekannte „GS“-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“.
Individual-, Gewährleistungs- und Kollektivmarke
Gewährleistungsmarken stehen neben Individualmarken und Kollektivmarken. Sie sind geeignet, Waren und Dienstleistungen, für die der Inhaber bestimmte Eigenschaften gewährleistet, von denjenigen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Inhaber einer solchen Gewährleistungsmarke kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die betroffenen Waren oder Dienstleistungen nicht selbst anbietet.
Transparenz, Neutralität und Überprüfung
Sie unterliegt den Grundsätzen der Transparenz, Neutralität und Prüfung beziehungsweise Überwachung zur Herstellung der Transparenz. Es müssen die wichtigsten Umstände des Markenschutzes in der Anmeldung und Markensetzung festgelegt sein. Die Neutralität folgt daraus, dass der Inhaber nicht gleichzeitig selbst Anbieter der Waren und Dienstleistungen sein darf, sodass er nicht eigene Produkte begünstigen kann. Außerdem muss die Satzung noch angemessene Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen festlegen. Die Vorschriften zur Unions-Gewährleistungsmarke finden sich in Art. 83 ff. UMV. Hinzu kommen die Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission betreffend Kontrollmethoden und -häufigkeit, Qualifikation der Prüfenden und Anlässe für zusätzliche, verstärkte Prüfungen.
Nichtigkeit und Verfall
Das angemeldete Zeichen ist irreführend, wenn eine Marke satzungsfremde Eigenschaften suggeriert oder als Individualmarke verstanden wird. In diesem Fall ist die Anmeldung zurückzuweisen oder die Eintragung für nichtig zu erklären.
Entsteht die Irreführung erst durch die spätere Benutzung oder ergreift der Inhaber keine Maßnahmen gegen eine satzungswidrige Benutzung, verfällt die Unions-Gewährleistungsmarke. Sie kostet 1.800,00 €.
Deutsche Gewährleistungsmarke
Auch in das deutsche Markengesetz soll eine Vorschrift für eine nationale Gewährleistungsmarke aufgenommen werden. Derzeit existiert aber erst ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
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