Mit dem Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und andere Aspekte des Kaufvertrags ist inzwischen auch die Warenkauf-RL (EU) 2019/771 umgesetzt worden. Verkäufe werden zu Updates von digitalen Geräten über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet.
Bundesgesetzblatt 2021 I – 2123
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