Ist eine Domain selbst unterscheidungskräftig und beschreibt nicht lediglich die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen, so kann sie auch als Marke geschützt werden. Ist sie hingegen rein beschreibend, kommt eine Registrierung nicht in Betracht:
EuG, Urteil vom 12.12.2007, T-117/06 – GRUR Int. 2008, 330 – suchen.de
EuG, Urteil vom 14.05.2013, T-244/12 – Beck RS 2013, 80954 – fluege.de
BPatG, Beschluss vom 18.01.2012 – 29 W (pat) 525/10 – fashion.de
Allerdings kommt auch ein Schutz als Benutzungsmarke gemäß § 4 Nr. 2 MarkenG in Betracht, wenn die Domain Verkehrsgeltung erworben hat. Hierzu ist eine Verkehrsbekanntheit von mindestens 25 % erforderlich.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht