Ein Domaininhaber muss einem erst später gegründeten Unternehmen nicht weichen.
Wurde die Domain bereits vor der Gründung eines Unternehmens angemeldet, kann dieses später automatisch nicht seine neuen Namensrechte gegenüber dem älteren Domainnamen durchsetzen.
Im Streitfall war die Domain bereits 1995 registriert und im Jahr 2008 auf den jetzigen Domain-Inhaber übertragen worden.
Das klagende Unternehmen wurde erst im Jahr 2004 gegründet und verlangte aufgrund seiner Firmennamensrechte die Herausgabe der älteren Domain.
Die auf § 12 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB gestützte Klage auf Übertragung der Domain wurde vom Landgericht Köln abgewiesen.
LG Köln, Urteil vom 19.12.2017, 33 O 39/17
vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2008, I ZR 159/05 – Afilias
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