Die Registrierung eines Domainnamens kann einen fremden Firmennamen verletzen. Wenn der Domainname bereits vor Entstehung des Unternehmens-kennzeichensrechts registriert wurde, ist dann unerheblich, wenn die Domain bereits von Beginn an zur Verwendung für die neue Firma geplant war.
OLG-Frankfurt am Main, Urteil vom 29.09.2016, – 6 U 187/15
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