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Neuigkeit

Doppelter Button

Unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung muss der Verbraucher über die wesentlichen Eigenschaften der verkauften Ware informiert werden. Sollen zwei verschiedene Verträge – Kaufvertrag und Mitgliedschaftsvertrag – abgeschlossen werden, genügt ein einziger Bestellbutton mit der Aufschrift „jetzt kaufen“ nicht aus.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.5.2020 -U 3878/19


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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