Zeichen, die aus denselben, jedoch in unterschiedlicher Reihenfolge angeordneten Buchstaben oder Silben gebildet sind, erwecken einen klanglich ähnlichen Gesamteindruck, wenn sie bei der Aussprache der Buchstaben oder Silben („i-pe-ess“ und („i-ess-pe“) dieselbe Vokalfolge („i-e-e“) aufweisen.
BGH, Urteil vom 05.03.2015, – I ZR 161/13 –IPS/ISP –.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht