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Neuigkeit

E-Mail-Marketing

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25.05.2018 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland ablöst, bringt höhere Strafen für unerlaubtes E-Mail-Marketing mit sich.

Wer ohne eine rechtmäßige Einwilligungserklärung Werbe-E-Mails verschickt, dem drohen zukünftig Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten Jahresumsatzes des werbenden Unternehmens.

Unabhängig davon kann auch weiter abgemahnt und auf Unterlassung geklagt werden.

Eine Überblickstabelle findet sich unter:

https://data.for-the-inter.net/index.php/s/BvJPOP8leqWH2RY


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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