Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25.05.2018 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland ablöst, bringt höhere Strafen für unerlaubtes E-Mail-Marketing mit sich.
Wer ohne eine rechtmäßige Einwilligungserklärung Werbe-E-Mails verschickt, dem drohen zukünftig Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten Jahresumsatzes des werbenden Unternehmens.
Unabhängig davon kann auch weiter abgemahnt und auf Unterlassung geklagt werden.
Eine Überblickstabelle findet sich unter:
https://data.for-the-inter.net/index.php/s/BvJPOP8leqWH2RY
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