Es ist irreführend, eine Checkbox, die in einen Flugreisebuchungsvorgang integriert ist, so zu gestalten, dass nur durch Anklicken eines Kästchens eine Einwilligung zur Zusendung von Werbe-E-Mails widersprochen wird.
LG-Hamburg, Urteil vom 22.07.2016, 315 O 74/15
– Checkbox-Mechanismus –
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