Die Verkaufsplattform Ebay unterfällt nicht dem Buchpreisbindungsgesetz. Eine Rabattaktion von Ebay im Jahr 2019 verstieß nicht gegen diese Norm.
Ebay räumte einem Kunden im Advent 2019 die Möglichkeit ein, Gutscheine einzulösen und damit einen 10%-igen Adventsrabatt nicht nur für Spielzeug, Uhren und DVDs, sondern auch für Bücher zu erhalten. Zwar schlossen sie mit dem jeweiligen Buchhändler einen Kaufvertrag über den vollen Preis, nach Eingabe des Gutscheincodes ermäßigte sich dieser aber auf 90%, die restlichen 10% erhielt der Buchhändler von Ebay.
Diese Rabattaktion war zulässig.
LG Wiesbaden, Urteil vom 24.01.2022, 11 O 790/20.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2023, 11 U 20/22.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, vielmehr ist noch die Nichtzu-
lassungsbeschwerde zum BGH möglich.
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