Für den Erlass einstweiliger Verfügungen aus Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern sind alle auch für nationale Schutzrechte zuständige Landgerichte zuständig. Anders als für Hauptsacheklagen ist nicht nur das Landgericht Düsseldorf als einziges Gemeinschaftsgeschmacksmuster- und Unionsmarkenrecht in Nordrhein Westfalen zuständig. Damit ist die bisherige Rechtsprechung des OLG Köln obsolet.
EuGH, Urteil vom 21. November 2019, C-678/18
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