Der Schadensersatz für die unerlaubte Veröffentlichung eines einfachen Schnappschusses ohne kompositorische Inszenierung beträgt nur 100 Euro.
Die Berechnung nach der Lizenzanalogie aufgrund der MFM-Empfehlungen für eine Nutzung von Fotografien im Internet findet nur statt, wenn es sich um Lichtbildwerke professioneller Marktteilnehmer handelt.
BGH, Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17 – Foto eines Sportwagens –
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht