Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum einheitlichen Patentgericht ist erreicht:
Großbritannien hat am 27.04.2018 den Vertrag für den Unified Patent Court (UPC) ratifiziert. Damit hat das Vereinigte Königreich seinen Anteil für einheitliche Streitverfahren bei Patentstreitigkeiten erfüllt, obwohl es künftig nicht mehr zur Europäischen Gemeinschaft gehören will. Allerdings soll der Europäische Gerichtshof in Teilbereichen künftig mitentscheiden. Die Ratifizierung des Vertrages durch Deutschland steht weiterhin aus, weil eine Verfassungsbeschwerde sie blockiert.
Quelle: FAZ vom 28.04.2018, Nr. 99, Seite 23.
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