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Neuigkeit

Einwilligung in Werbeanrufe unwirksam?

Eine Einwilligungserklärung eines Verbrauchers in Telefon- und E-Mail-Werbung ist unwirksam, wenn sie sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen bezieht und deren Geschäftsbereiche jedenfalls teilweise so unbestimmt formuliert sind, dass der Verbraucher nicht erkennen kann, für welche Produkte und Dienstleistungen er seine Einwilligung erklärt, insbesondere, wenn dies mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel im Internet verbunden ist.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.07.2016, Az.: 6 U 93/15.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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