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Neuigkeit

Erfinderclubs

Erfinderclubs sind in der Regel gemeinnützig. Ihre Anerkennung ist vor allem zur Förderung von Bildung möglich. Geht es um die Forschung, dürfen nicht nur die Mitglieder forschen, sondern dies muss auch der Verein selbst tun. Eine Förderung der gewerblichen Tätigkeit seiner Mitglieder ist hingegen schädlich für die Gemeinnützigkeit. Meldet der Verein hingegen seine eigenen Forschungser­gebnisse zum Patent an, ist dies für die Steuerbegünstigung unschädlich.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

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