Erfinderclubs sind in der Regel gemeinnützig. Ihre Anerkennung ist vor allem zur Förderung von Bildung möglich. Geht es um die Forschung, dürfen nicht nur die Mitglieder forschen, sondern dies muss auch der Verein selbst tun. Eine Förderung der gewerblichen Tätigkeit seiner Mitglieder ist hingegen schädlich für die Gemeinnützigkeit. Meldet der Verein hingegen seine eigenen Forschungsergebnisse zum Patent an, ist dies für die Steuerbegünstigung unschädlich.
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