Auch eine nachträgliche Genehmigung durch einen Lizenznehmer kann zur Erschöpfung der Markenrechte führen. Die Zustimmung zur Veräußerung, die zur Erschöpfung der Markenrechte führt, kann auch ein Lizenznehmer (und nicht nur der Markeninhaber) erteilen, und zwar sowohl im Voraus als Einwilligung oder im Nachhinein als Genehmigung.
BGH, Urteil vom 25.03.2021, I ZR 37/20 – myboshi –
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