Das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung („Einheitspatent“) soll ebenso wie das europäische Patentgericht bis zum Jahresende Realität werden. Voraussetzung ist, dass Großbritannien den Vertrag zur Schaffung einer zentralen Patentgerichtsbarkeit bis zum Juni 2017 ratifiziert. Ob dies geschieht, steht aber noch in den Sternen. Das britische Oberhaus hat soeben ein erweitertes Mitspracherecht in den EU-Austrittsverhandlungen verlangt. Die Regierung wehrt sich gegen Einschränkungen über die Brexitverhandlungen. Die britische Regierungschefin, Frau Theresa May, will den Austrittsantrag noch im Monat März 2017 stellen. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrags zur Schaffung der EU-Patentgerichtsbarkeit ist die Ratifizierung durch mindestens 13 Staaten. Dazu gehören zwingend Deutschland, Frankreich und Großbritannien.
Auf das Einheitspatent haben sich 26 Mitgliedsstaaten (ohne Spanien und Kroatien) schon vor Jahren verständigt.
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