Zwischen der bekannten Marke „Facebook“ und der neu angemeldeten Marke „Facegirl“ besteht eine mittelbare Verwechselungsgefahr.
Schweizerisches BVGer, Beschluss vom 27.05.2020, B-6921/2018
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Zwischen der bekannten Marke „Facebook“ und der neu angemeldeten Marke „Facegirl“ besteht eine mittelbare Verwechselungsgefahr.
Schweizerisches BVGer, Beschluss vom 27.05.2020, B-6921/2018