Wer Fachanwalt werden will, muss strenge Zulassungskriterien erfüllen: Verpflichtend ist die Teilnahme an einem mehrwöchigen Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden. Zur Abschlussprüfung gehören drei Klausuren. Der angehende Fachanwalt muss zudem nachweisen, dass er bereits umfangreiche praktische Erfahrungen gesammelt hat. Dazu gehören gerichtliche Verfahren, wie auch außergerichtliche Tätigkeiten etwa bei Abmahnungen oder Schutzrechtsanmeldungen. Rechtsanwalt Thomas Meinke überprüft regelmäßig als Mitglied des Fachausschusses „Gewerblicher Rechtsschutz“ der Rechtsanwaltskammer Hamm, ob neue Bewerber die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Fachanwälte gibt es für viele Gebiete, nicht nur im Gewerblichen Rechtsschutz, sondern z.B. auch für das Urheber- und Medienrecht, sowie das Informationstechnologierecht (IT-Recht) einschließlich des Internetrechts.
Die meisten Fachanwälte gibt es für das Arbeits- und Familienrecht. Es folgen das Steuer-, das Straf- und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Am Ende der Spezialistenskala stehen das Agrarrecht und das Migrationsrecht sowie das internationale Wirtschaftsrecht und das Vergaberecht. Daneben gibt es auch noch Fachleute für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht. Insgesamt hat sich etwa ein Drittel der insgesamt knapp 165.000 bundesdeutschen Rechtsanwälte auf wenigstens ein Fachgebiet spezialisiert.
Fachanwälte unterliegen einer stetigen Fortbildungspflicht. Rechtsanwalt Thomas Meinke doziert regelmäßig bei der Rechtsanwaltskammer Hamm vor Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht. Seine aktuellen Dauerthemen sind: Patente, Marken, Design sowie Arbeitnehmererfinderrecht und Urheberrecht für Angestellte.
Seine Vortragstätigkeit kommt ihm auch in der täglichen Mandatsbearbeitung zugute. Er ist stets als Erster über aktuelle Entscheidungen bei Gesetzesvorhaben informiert. Das kommt seinen Mandanten aus Industrie, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Start-ups und öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen ebenso zugute, wie Einzel- oder Arbeitnehmererfindern.
Auch selbst bildet er sich regelmäßig fort: So ist er als Fachanwalt etwa Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV-IT) und des Arbeitskreises Marken- und Wettbewerbsrecht Westfalen-Lippe (AKMW). Für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) und die Deutsche Anwaltsakademie (DAA) hat er ebenfalls bereits Kurse angeboten; im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Gewerblicher Rechtsschutz im Designrecht und beim IT-Rechtstag NRW im Marken- und Domainrecht – insbesondere zur Zulässigkeit von AdWords-Werbung bei Google unter dem Titel „Segeln unter falscher Flagge“. Daneben unterrichtet Fachanwalt Thomas Meinke seit 15 Jahren als Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) im Patentrecht.
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht