Lizenzen
Wenn Sie über gewerbliche Schutzrechte verfügen, müssen Sie diese nicht selbst verwerten. Der Inhaber kann auch Lizenzen vergeben. Dadurch lassen sich neue Märkte erschließen, ohne investieren zu müssen. Wir beraten Sie gerne und ausführlich bei der Gestaltung entsprechender Verträge.Lizenz, Kaufvertrag und Werkvertrag
Mit einer Lizenz erhält der Lizenznehmer das Recht, den Gegenstand des Schutzrechtes entweder allein (ausschließliche Lizenz) oder neben anderen Lizenznehmern (einfache Lizenz) gewerblich zu nutzen. Die vertragliche Gestaltung zur Einräumung von Nutzungsrechten kann in einem separaten Lizenzvertrag, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werkverträgen und anderen Verträgen erfolgen. Wir erstellen für Sie Verträge, ganz egal, was Sie planen, wir setzen maßgeschneiderte Verträge für Sie auf und stimmen diese individuell auf Ihr Vorhaben ab. Unser Kompetenzbereich umfasst insbesondere die Lizenzierung von Patenten, Gebrauchsmustern, eingetragenen Marken und Designs.