Marketing- und Vertriebsrecht
Als Handelsvertreter schulden Sie Ihrem Vertragspartner in der Regel keinen bestimmten Erfolg, sondern nur Ihr Bemühen. Sind Sie dabei erfolgreich, erhalten Sie hierfür eine Provision. Um Streitigkeiten darüber zu vermeiden, beraten wir beide Parteien bei einer sorgfältigen Vertragsgestaltung.Franchising, Vertragshändler, Handelsvertreter
So können Sie Ihren Vertrag nicht beliebig gestalten, denn einige Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind zwingend. Selbst dann, wenn die Parteien vertraglich etwas Abweichendes vereinbaren. Über andere Inhalte können Handelsvertreter und Unternehmer vom Gesetz abweichende vertragliche Vereinbarungen treffen. Häufigen Streit gibt es dabei über die Weisungsgebundenheit des Handelsvertreters. Viele Unternehmen greifen bei der Vertragsgestaltung immer noch auf Standardverträge zurück, die meist nicht auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind.
Vertriebssysteme, Vertragsgestaltung, Ausgleichsanspruch
Wir beraten Unternehmer und Handelsvertreter diverser Branchen kompetent in speziellen Fragen des nationalen und internationalen Vertriebsrechts, besonders des Handelsvertreterrechts, Vertragshändlerrechts und Franchiserechts. Wir helfen Unternehmern bei der Strukturierung ihrer Vertriebssysteme, der Vertragsgestaltung sowie in Streitfällen vor Gericht. Handelsvertreter beraten wir bezüglich der Gestaltung von Verträgen und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.