Patente / Gebrauchsmuster
Ihre Erfindung ist bei uns in den besten Händen. Patentanmeldungen gehören national wie international zu unserer täglichen Routine. Wir schützen aber auch den „kleinen Bruder“ des Patents: das Gebrauchsmuster. Denn für den Gang in unsere Patentanwaltspraxis ist es nie zu spät.Erfindungen schützen
Wenn Sie einen Vorsprung vor Ihren Mitbewerbern erreichen wollen, müssen Sie Ihre Innovationen am Markt dauerhaft etablieren. Mit steigendem Erfolg tauchen jedoch oft unliebsame Nachahmer auf, die im Windschatten Ihrer Arbeit schnelle Profite erzielen wollen. Um Ihren Innovationsvorsprung dauerhaft zu sichern, sollten Sie jede neue Idee mit einem Patent schützen. Bitte beachten Sie dabei immer die wichtigste Regel des Patentrechts:
„Erst anmelden, dann veröffentlichen!“
Denn durch schriftliche oder mündliche Veröffentlichungen, Ausstellungen auf Messen, öffentliche Vorführungen oder in Angeboten gefährden Sie Ihren potenziellen Patentschutz.
Patentanmeldung
Ein Patent ist ein technisches Schutzrecht mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren, mit dem Sie gegen jeden Dritten rechtlich vorgehen können, der versucht, aus Ihren innovativen Erfindungen Kapital zu schlagen.
Nachdem Sie eine anspruchsvolle technische Lösung für ein Problem gefunden haben, ist eine ausgefeilte Patentanmeldung gefragt, um einen möglichst breiten Schutz zu erlangen.
Technik und Wissenschaft
Wir bearbeiten Erfindungen auf allen Gebieten der Technik und der angrenzenden Naturwissenschaften sowie im Bereich des Softwareschutzes. Diese Tätigkeit schließt eine erste rechtliche Einschätzung einer Erfindung, unter Einschluss einer Recherche zum Stand der Technik, die vollständige Ausarbeitung einer Patentanmeldung, die Einreichung der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt sowie weltweit ein.
Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung
Anschließend beraten und vertreten wir Sie in den jeweiligen Prüfungsverfahren vor den Patentämtern bis zur Patenterteilung. Ferner vertreten wir erteilte Patente auch gegen Angriffe Dritter in Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Patentamt. Wir vertreten unsere Mandanten von einer ersten Berechtigungsanfrage über eine Abmahnung bis zur Führung von Verletzungsprozessen vor den hierfür zuständigen Spezialgerichten.
Überwachung und Verlängerung
Des Weiteren überwachen wir die Aufrechterhaltung von Patentanmeldungen und erteilten Patenten weltweit und tragen für die rechtzeitige Einzahlung von Jahresaufrechterhaltungs- bzw. Verlängerungsgebühren Sorge.
Gebrauchsmuster
Für Ihre Produkte bieten auch Gebrauchsmuster einen Schutz für technische und naturwissenschaftliche Erfindungen. Innerhalb sehr kurzer Zeit – ohne aufwendiges Prüfungsverfahren – erhalten Sie für maximale 10 Jahre ein Schutzrecht, das häufig auch „kleines Patent“ genannt wird. Ein Gebrauchsmuster kann noch innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Veröffentlichung der Erfindung angemeldet werden.