Urheberrecht
Wir haben den Durchblick in einem Geflecht unterschiedlichster Rechte und Pflichten: Urheber, ausübende Künstler – wie Musiker und Schauspieler - oder Verlage, alle haben zahlreiche Rechte an den von ihnen geschaffenen Werken, ebenso wie etwa Softwareunternehmen und Datenbankhersteller.Autoren, Fotografen und Künstler
Im Urheberrecht gibt es verschiedene Rechteinhaber: Zum einen die Urheber, also Autoren, Komponisten, Fotografen, Regisseure und bildenden Künstler wie Maler und Bildhauer, aber auch Architekten und Wissenschaftler. Zum anderen sind da die darstellenden und ausübenden Künstler wie Sänger, Musiker, Schauspieler und viele andere sogenannte Leistungsschutzberechtigte. Zu ihnen zählen auch Verlage und Filmproduktionen.
Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung
Wir verschaffen Ihnen auch hier den Durchblick: Vom Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung über den Copyright – Hinweis bis hin zum Bearbeitungs- und Zitatrecht.
Copyright, Nutzungsrechte und Lizenzen
Wir kennen uns aus mit Fragen und Tarifen der Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, der GVL, der VG Wort und der VG Bild-Kunst Wir beraten und vertreten auch in Fragen der Filmförderung und – Finanzierung, wie etwa der Filmförderungsanstalt (FFA), und des Deutschen Filmförderfonds (DFFF), gegen die wir bereits erfolgreich prozessiert haben.
Informieren Sie sich über Möglichkeiten und Risiken des Rechteerwerbs, der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen und verschiedener Formen der Musikauswertung.
Filesharing, WLAN, Peer-to-Peer (P2P), Framing
Natürlich kennen wir uns auch mit Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P), dem Filesharing, der Störerhaftung, WLAN-Netzen sowie der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Beispiel zum Framing oder zur Hintergrundmusik in Praxen gut aus.