Am 01.10.2021 soll das Gesetz über faire Verbraucherverträge in Kraft treten. Damit sollen unlautere Telefonwerbung und unfaire AGB-Klauseln verhindert werden. Für Verträge im Internet ist zukünftig ein „Kündigungs-Button“ vorgeschrieben. Es gibt beispielsweise für Handy- oder Sportstudioverträge kürzere Vertragslaufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen werden stark eingeschränkt.
Neben dem Bestell-Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ in § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB muss zukünftig auch ein „Kündigungs-Button“ auf der Online-Webseite eingefügt werden, § 312k BGB-E. Diese Kündigungsschaltfläche für Verträge muss gut lesbar mit dem Begriff „Verträge hier kündigen“ oder einer ähnlich eindeutigen Beschriftung versehen sein.
Der Verbraucher muss sodann zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet werden, die den Button „Jetzt kündigen“ enthalten muss. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die vom Verbraucher abgegebene Kündigungserklärung inklusive Datum und Uhrzeit dauerhaft speicherbar ist. Außerdem müssen sie die Kündigung in Textform bestätigen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften kann der Verbraucher jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Er besitzt damit ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Pflichten zur vereinfachten Kündigung müssen spätestens ab dem 01.07.2022 eingehalten werden.
Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen sind nur noch für maximal ein Jahr zulässig, es sei denn, es gibt eine abweichende individuelle Vereinbarung. Der Preis für einen 1-Jahresvertrag darf jedoch im Vergleich zu dem Preis für ein 2-Jahresvertrag nicht höher als 25% im Durchschnitt pro Monat sein.
Der Fitnessstudiovertrag darf also bei einer Laufzeit von einem Jahr maximal
EUR 12,50 monatlich kosten, wenn er bei einem 2-Jahresvertrag monatlich EUR 10,00 beträgt.
Eine automatische Vertragsverlängerung ist zukünftig nur noch zulässig, wenn diese zu einer unbefristeten Vertragsverlängerung führt und der Verbraucher gleichzeitig das Recht hat, den Vertrag jederzeit mit einer maximalen Frist von einem Monat kündigen zu können (statt bisher drei Monate).
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