Filesharing in der Familie kann teuer werden: Hat ein Kind über den Internetanschluss seiner Eltern Musik oder Filme hochgeladen, und dies auch zu gegeben, müssen die Eltern ihr Kind gegenüber dem Schutzrechtsinhaber „verpfeifen“: Die hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Wie die Karlsruher Richter meinen, hilft da auch nicht der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie oder die EU-Grundrechtecharta. Die Plattenfirma der Sängerin Rihanna erhält daher Schadensersatz und Abmahnkosten.
Besser ist es also, seine Kinder nicht zu einem Geständnis zu zwingen.
BGH, Urteil v. 30.03.2017, I ZR 19/16 – Loud
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht