Die neue Fertigpackungsverordnung vom 18.11.2020 schafft für alle Beteiligten klare und erfüllbare Bedingungen für Lebensmittel in Fertigpackungen, die nach der Lebensmittelinformations-Verordnung der EU (LMIV) ebenfalls dem Begriff des vorverpackten Lebensmittels unterfallen. Hierfür werden klare Abgrenzungen hinsichtlich der jeweils anwendbaren Bestimmungen geschaffen. Außerdem werden bestehende Vorschriften für neu entwickelte Produkte und neue Vermarktungsformen, z.B. Prebake-Produkte angepasst. Westfalenpatent liefert praxisorientierte Beratung und beleuchtet gleichermaßen rechtliche wie technische Aspekte.
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