Die Auskunftsrufnummer 11830 des Frankfurter Telekommunikationsunternehmens wurde von der Bundesnetzagentur abgeschaltet. Die Firma hatte die Vorschriften zur Preistransparenz verletzt und darf seinen Kunden weder Verbindungskosten weiterhin in Rechnung stellen, noch bereits in Rechnung gestellte Beträge eintreiben.
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