Die Siegel „TOP-Mediziner“ und „empfohlener Arzt in der Region“ dürfen nicht weiter vergeben werden.
Dies hat das Landgericht München I im Februar 2023 entschieden.
Interessierte Ärzte konnten sich diese Siegel vom FOCUS gegen Zahlung eines Betrages von € 1.900,00 lizensieren lassen und in der Werbung verwenden.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale wurde hierdurch der irreführende Eindruck erweckt, entsprechende Ärzte seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden und nähmen deshalb eine Spitzenstellung unter Ärzten gleicher Fachrichtung ein.
In Wahrheit berücksichtigte der FOCUS aber nur Kriterien, die ausschließlich auf subjektiven Elementen beruhten, nämlich Empfehlungen anderer Mediziner,
Patientenbewertungen sowie sogar Selbstauskünften des beworbenen Arztes.
Die „Prüfzeichen“ besitzen nach Ansicht des Gerichts auch eine erhebliche Bedeutung für die Patienten. Diese erwarteten, es habe eine objektive Prüfung stattgefunden, wie sie es etwa von der Stiftung Warentest gewohnt sind.
Da sich der Focus auch nicht auf die Pressefreiheit berufen konnte, da diese zwar redaktionelle Beiträge, aber nicht lizensierte Siegel umfasst, hat das Landgericht auf Unterlassung erkannt.
LG München I, Urteil vom 13.02.2023, 4 HK O 14545/21, n. rkr.
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