Erfolg für Borussia Mönchengladbach: Das Europäische Gericht gab Borussia Mönchengladbach teilweise Recht, dass die Marke „Fohlenelf“ nicht verfallen sei.
Damit bleibt die Marke „Fohlenelf“ weiterhin für eine Vielzahl von Waren-/Dienstleistungen zugunsten von Borussia VfL 1900 Mönchengladbach eingetragen.
EuG, T-747/21.
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