Am 07.08.2018 hat der Europäische Gerichtshof die Frage entschieden, ob die Verwendung frei zugänglicher Fotos im Internet einen Urheberrechtsverstoß darstellt.
Eine Schülerin aus Waltrop kopierte ein Lichtbild der Stadt Córdoba von der Seite eines Reisebüros für ihr Referat, das anschließend auf die Schulhomepage gestellt wurde.
Nach Auffassung des EuGH stellt dies eine unerlaubte öffentliche Wiedergabe dar, da das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht wird.
EuGH, Urteil vom 07.08.2018, C-161/17
Dies deckt sich mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der die Frage dem EuGH vorgelegt hatte, steht aber im Widerspruch zur Auffassung des Generalanwalts des EuGH.
BGH, Beschluss vom 17.02.2017, I ZR 267/15
Hinweis: Von dem Vorgang des Kopierens und erneuten Hochladens ist die Verlinkung auf eine andere Webseite, auf der das Werk zugänglich gemacht wird, zu unterscheiden. Die Verlinkung trägt nach Auffassung des EuGH zu einem guten funktionierenden Internet bei und ist erlaubt.
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