Das Hausrecht des Pächters umfasst auch die Befugnis, darüber zu
entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er Dritten den Zugang zu
seinem Pachtobjekt zur Anfertigung von Fotografien sowie deren
gewerbliche Verwertung.
OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Februar 2019 – 16 U 205/17
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht