Eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 InfoSoc-RL liegt auch dann vor, wenn ein Werk mittels Framing in eine Webseite eingebunden wird, obwohl technische Schutzmaßnahmen dies verhindern sollen. Denn durch die Umgehung der Schutzmaßnahmen wird ein neues Publikum erschlossen.
EuGH, GRUR 2021, 706 – VG Bild-Kunst/Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Deutsche Digitale Bibliothek)
Sind keine technischen Schutzmaßnahmen vorhanden, ist das Framing hingegen zulässig.
EuGH, NJW 2015, 148 – BestWater International –
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