Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Framing ./. Inline-Linking

Das Zugänglichmachen externer Inhalte im Internet auf der eigenen Website im Wege des „Framing“, insbesondere durch Setzen eines Links auf die fremde Website, soll weiter zulässig bleiben. Laut Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs liegt hier keine öffentliche Zugänglichmachung vor, da durch das „Framing“ kein neues Publikum eröffnet wird. Das gelte sogar dann, wenn durch das „Framing“ technische Maßnahmen, die dieses eigentlich verhindern sollen, umgegangen würden.

Das direkte Einbetten fremder Werke, beispielsweise von Fotos oder Videos durch automatische Links bedarf hingegen nach Auffassung des Generalanwalts der Zustimmung des ursprünglichen Urhebers. Durch „Inline-Linking“ werde das Werk dem Publikum erstmalig neu zugänglich gemacht, an das der Urheberrechtsinhaber bei der ursprünglichen Zugänglichmachung nicht gedacht habe. Es bestehe nämlich für den Nutzer keinerlei Verbindung zur Ursprungswebsite des fraglichen Werks.

Ob der EuGH genauso entscheidet, bleibt abzuwarten. EuGH, Rechtssache C-392/19, GA-Schlussantrag vom 10.09.2020.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de