Zwischen den Bezeichnungen „Ciao“ und „Ciao Mamma“ besteht keine Verwechselungsgefahr. Auch wenn beide Restaurants am selben Ort ansässig sind, besitzt die gängige italienische Grußformel „Ciao“ nur geringere Kennzeichnungskraft. Beide Bezeichnungen weisen im Gesamteindruck keine Ähnlichkeit auf. Vielmehr führt der zusätzliche Zeichenbestandteil „Mamma“ zu einem hinreichenden Unterschied zwischen den Vergleichszeichen. Auch besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass es sich bei „Ciao Mamma“ um einen Ableger des Restaurants „Ciao“ handelt.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2021, 6 W 35/21
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