Vor dem Landgericht Wiesbaden stritten die basisdemokratisch organisierte Fridays for Future Bewegung mit einem von einem ehemaligen Rechtsanwalt neu gegründeten Verein Fridays for Future e.V. um die deutsche Internet-Domain fridaysforfuture.de.
Nachdem das Gericht zunächst eine einstweilige Verfügung zugunsten des Ex-Anwalts und seines privaten Vereins erlassen hatte, wurde diese auf den Widerspruch der Aktivisten nach mündlicher Verhandlung am 14. Mai 2020 wieder aufgehoben. Die Entscheidung ist noch nichts rechtkräftig.
Quelle: faz.de vom 15. Mai 2020, Nr. 113, S. 7
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