Mit dem „kleinen Bruder“ des Patents lassen sich ebenfalls Gegenstände aller Art (einschließlich Medikamente) für maximal 10 Jahre schützen. Im Gegensatz zur Patentanmeldung wird ein Gebrauchsmuster nicht inhaltlich geprüft, sondern nach einer lediglich formellen Prüfung in das deutsche Register eingetragen. Auf europäischer oder internationaler Ebene gibt es kein Gebrauchsmuster. Kommt es zu einer möglichen Verletzung des Gebrauchsmusters durch Dritte, wird die bis dahin unterbliebene Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt im Prozess vor Gericht nachgeholt. Es ist auch möglich, dass das eingetragene Gebrauchsmuster separat in einem Löschungsverfahren angegriffen wird. Über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen technischen Schutzrechte erfahren Sie mehr unter
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