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Neuigkeit

Geografische Herkunftsangabe

Die Bezeichnung „TOSCORO“ ist wegen ihrer Nähe zu der geschützten geografischen Ursprungsbezeichnung (g.U.) „TOSCANO“ für Olivenöl nicht eintragungsfähig.

Artikel 13 Abs. 1b und Artikel 14 Abs. 1 GUBV (Verordnung Nr. 2081/92 zum Schutz geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen), die über Artikel 142 der zur Zeit der Anmeldung gültigen Fassung der Gemeinschaftsmarkenverordnung(GMV) anwendbar sind, bestimmen, dass eingetragene Bezeichnungen gegen jede widerrechtliche „Aneignung“, „Nachahmung“ oder „Anspielung“, selbst wenn der wahre Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist, oder wenn die geschützte Bezeichnung eine Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken, wie „Verfahren“, „Fassungen“, „Nachahmung“ oder dergleichen verwendet wird, geschützt sind und entgegen dieser Bestimmung eingetragene Marken für ungültig erklärt werden.

Eine Anspielung auf eine g.U. erfasst auch eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil einer geschützten Bezeichnung in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die Bezeichnung trägt. Eine Anspielung auf eine g.U. kann auch dann vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechselung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht. Es ist auf die vermuteten Erwartungen der angesprochen europäischen Durchschnittsverbraucher abzustellen, insbesondere ob diese eine gedankliche Verwendung zwischen der g.U. und der Marke herstellen können.

Der Fall der Anspielung liegt bei „Toscoro“ vor, da das Zeichen „Toscano“ sehr ähnlich ist. Beide stimmen im Anfangselement „Tosc“ und dem letzten Buchstaben „o“ überein. Die Unterschiede dazwischen („or“ und „an“) vermögen diese Ähnlichkeiten nicht aufzuheben. Es besteht auch eine enge klangliche Ähnlichkeit. Diese wird dadurch dass die g.U. nach ihrer Bedeutung an die italienische Landschaft der Toskana anknüpft, nicht aufgehoben.

EuG, Urteil vom 02.02.2017, – T-0510/15 –


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