Der Bundestag hat am 21.03.2019 das neue Geschäftsgeheimnisgesetz beschlossen.
Damit wird eine EU-Richtlinie zum Schutz geheimer Unternehmensinformationen vor rechtswidriger Veröffentlichung, Nutzung oder Erwerb umgesetzt.
Journalisten und Whistleblowern werden besonders geschützt, so dass die Informationsfreiheit erhalten bleibt
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht