Wird beim Online-Shopping nur die Möglichkeit geboten, zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herrn“ auszuwählen, so verletzt dies das Recht nicht-binärer Personen (allgemeine Gleichbehandlung).
Es ist notwendig, diesen eine eigene Anrede zuzuordnen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2021, 24 U 19/21.
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