Amazon muss als Handelsplattform selbst für Markenrechtsverletzungen haften, die Drittanbieter auf seinen Internetseiten begehen.
Geklagt hatte der bekannte französische Designer Christian Louboutin, der für seine roten Schuhsohlen bekannt und berühmt ist.
Bei der Werbung auf dem Online-Marktplatz und der eigenen Verkaufsplattform entsteht beim normalinformierten und angemessen aufmerksamen Benutzer der Eindruck, die Produkte würden von Amazon in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verkauft.
Dies aber stellt einen Gebrauch der sogenannten roten Positionsmarke von Louboutin und damit eine Markenrechtsverletzung dar.
EuGH, C-148/21 und C-184/21.
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