Darf ein deutscher Hersteller seinen Whisky unter der Bezeichnung „Glen Buchenbach“ vertreiben?
Nach Auffassung der Scotch Whisky Association erinnert der Name zu sehr an originalen Scotch Whisky.
Tatsächlich schützt die EU-Spirituosenverordnung zahlreiche regionale Herkunftsbezeichnungen und zwar auch Cognac oder Champanger.
Zumindest nach Auffassung des Landgerichts Hamburg führt auch die Verwendung von „Glen“ einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen europäischen Durchschnittsverbraucher in die Irre, da dies Assoziationen mit einem schottischen Whisky erwecke.
LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2019, 327 O 127/16
Die schwäbische Waldhornbrennerei Klotz wird aber sicher gegen dieses Urteil in Berufung gehen, sodass demnächst das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in II. Instanz entscheiden wird.
Auch der Europäische Gerichtshof war im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens schon mit der Auslegung des Art. 16 VO (EG) Nr. 110/2008 befasst.
EuGH C-44/17, Vorlagenbeschluss LG Hamburg vom 18.01.2017, GRUR-RR 2017, J12
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