Der Einsatz von Google-Analytics und anderen Remarketing-Tools ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher ist nach der Cookie-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig (EuGH, Urteil vom 01. Oktober 2019, C-673/17). Deshalb sind inzwischen erste Untersagungsanordnungen der Landesdatenschutzbeauftragten ergangen.
Quelle: Pressemitteilung Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) vom 21. Februar 2020
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