Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts München ist die Verwendung von Google Fonts (Schriftarten) gefährlich:
Lädt ein Website-Inhaber diese Schriftarten herunter und stellt sie auf seinem Webserver bereit, oder bindet sie online ein, lädt der Browser jedes Besuchers die Fonts beim Seitenaufruf an den US Server. Dabei erfolgt eine datenschutzrechtlich unzulässige Weitergabe personenbezogener Daten in die USA.
LG München I, Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20
Findige und unseriöse Abmahner haben dies als neue Einnahmequelle entdeckt und versuchen, hierfür Schadensersatz und Anwaltsgebühren zu kassieren.
Allerdings dürfte dies in den meisten Fällen rechtsmissbräuchlich sein.
Unser Rat: Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie auf keinen Fall, ohne sich vorher bei uns fachkundigen Rat eingeholt zu haben.
Es gibt zahlreiche juristische Einwände gegen die geltend gemachten Forderungen; im Zweifelsfall sind sie unberechtigt.
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