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Neuigkeit

Grundpreisangaben

Onlinehändler müssen bei dem Verkauf von Waren stets den Grundpreis nach Mengeneinheit (Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche) angeben. Das gilt auch bei preisbezogener Werbung und Angeboten von Juteschnur, Bindegarn, Bastelschnur u.a. Hier muss der Preis pro Meter angegeben werden.

LG Freiburg, Urteil vom 04.05.2021, 12 O 82/20 KfH


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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