Über 800 Experten aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts trafen sich vom 26. – 29.09.2018 zu ihrer Jahrestagung in Berlin.
Auf dem Programm standen neben der digitalen Mobilität und dem autonomen Fahren und den damit verbundenen Problemen des Datenschutzes, der Vertragsverhältnisse und Zugangsrechte auch die Themen „Patente im Internet der Dinge“, „Maschinelles Lernen“, „Künstliche Intelligenz“ und „Big Data“ sowie „3D-Druck“. Hier wurden insbesondere rechtliche Probleme aus dem Urheber- und Patentrecht sowie Haftungsfragen angesprochen. Rechtsanwalt Thomas Meinke beteiligte sich u. a. an dem Fachausschuss „Wettbewerbs- und Markenrecht“ zu dem Generalthema „Schleichwerbung durch Influencer-Marketing“ sowie an dem Spezial-Workshop „Haftung im virtuellen Raum“. Der Vorsitzende des I. Zivilsenats referierte die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Vorgestellt wurden insbesondere die beiden Vorabentscheidungsersuchen zum Europäischen Gerichtshof zu den Themen „YouTube“ und „Uploaded“. Zudem wurde die neue Rechtslage nach Abschaffung der Störerhaftung bei der WLAN-Nutzung dargestellt.
Ein weiterer, höchst interessanter Workshop des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) beschäftigte sich mit der Neuregelung des Beschwerdeverfahrens bei Unionsmarkenanmeldungen. Dabei wurden auch die Arbeitsweise der fünf Beschwerdekammern sowie der Großen Kammer ebenso behandelt, wie Einzelfragen der Beschwerdeschrift und –begründung, ebenso wie Fristen, besondere Formerfordernisse, Gebühren sowie der unterschiedlichen Zulässigkeits- und Begründetheitserfordernisse bei ein- und mehrseitigen Verfahren im Anmelde-, Widerspruchs-, und Nichtigkeitsverfahren. Außerdem wurde auf die Besonderheiten der außeramtlichen Einigung und amtlichen Mediation hingewiesen. Gerade bei umfangreichen Streitverfahren ist es sinnvoll, eine gütliche Lösung von Markenkonflikten vor dem EUIPO anzustreben.
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