Auch Betreiber von Filesharing-Plattform können für Urheberrechtsverstöße verantwortlich sein, wenn sie hiervon Kenntnis haben und trotzdem untätig bleiben.
Geklagt hatte die niederländische Stichting Brain gegen die Ziggo B.V., die hinter dem Tauschnetzwerk „ The Pirate Bay“ steht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-610/15) nimmt eine öffentliche Wiedergabe an, wenn der Rechtein-haber der öffentlichen Zugänglichmachung über ein Peer-to-Peer (P2P) –Netz-werk nicht zugestimmt hat. Dies ist bei „The Pirate Bay“ in 90% bis 95% der Fälle gegeben.
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