Wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, besteht auch die Pflicht, zeitnah die Löschung veralteter Informationen aus dem Google ( oder auch Bing)-Cash zu beantragen. Andernfalls wird die versprochene Vertragsstrafe (Strafgedinge) fällig, etwa, wenn in der Anzeige der Google-Snippets weiterhin die Angabe der fehlerhaften Herstellergarantie erscheint. Denn dies stellt eine Irreführung entgegen § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG dar, da diese Vorschrift nicht lediglich Gewährleistungsrechte, sondern auch Garantiebedingungen umfasst.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. August 2019, 6 U 83/19
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