Rechtsanwalt Thomas Meinke, zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, referierte am 21. September 2017 auf Einladung des Kölner Anwaltsvereins (KAV) auf dem 7. IT-Rechtstag NW zum Thema „Linken, Prüfen, Trittbrett fahren“.
Schwerpunkt des Vortrages waren die neuen Haftungsfallen und weitreichenden Prüfungspflichten von nicht-privaten Internetnutzern, die rechtswidrig ins Netz gestellte Inhalte wie Fotos, Videos, Filme, Musiktitel oder Texte verlinken, ohne sich vorher genau vergewissert zu haben, dass die Rechteinhaber in deren öffentliche Zugänglichmachung eingewilligt haben. Daran fehlt es etwa bei Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen, Paywalls oder offensichtlich illegalen Inhalten.
Hintergrund ist eine neuere Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss v. 18.11.2016, 310 O 402/16) aufgrund des EuGH-Urteils in Sachen GS-Media vs. Sanoma (Playboy ./. Gijn Stil) (EuGH, Urteil v. 08.09.2016, C-160/15).
Im 2. Teil des Vortrags ging es um neue Formen des Keyword-Advertising und Google-Adwords.
Weitere Informationen: www.davit.de
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