Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet ist seit dem 03.07.2020 beschlossene Sache. Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat die gesetzliche Neuregelung, um Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen in sozialen Netzwerken, wie „Facebook“ oder „Twitter“ besser zu bekämpfen. Die Social-Media-Dienste müssen derartige Posts künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.
Dabei müssen sie auch die IP-Adressen weitergeben, um die Täter schnell identifizieren zu können. Bei Terrorismus und Tötungsdelikten können mit richterlicher Anordnung auch die Passwörter verlangt werden, auch wenn sie verschlüsselt sind. Das Bundesjustizministerium rechnet mit ca. 150 000 Fällen pro Jahr. Hierzu müssen neue Stellen geschaffen werden.
Für Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen schwerer Sachbeschädigungen drohen wie bisher schon bei Morddrohungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen sogar bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet können mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Bisher war es nur strafbar, bereits begangene Taten öffentlich zu befürworten. Zukünftig gilt dies auch für (nur) angekündigte Delikte.
Neben Bundes- und Landespolitikern werden zukünftig auch Kommunalpolitiker ausdrücklich besonders geschützt, ebenso medizinisches Personal in Notaufnahmen. Angriffe auf Ärzte und Pfleger sind zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht, ebenso wie bislang schon Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.
Strafverschärfend wirken stets antisemitische Motive.
Lokalpolitiker, ehrenamtlich Tätige und Journalisten können künftig leichte Auskunftssperren für ihre Daten im Melderegister erwirken und so verhindern, dass Unbekannte ihre Adresse leicht herausfinden. Bislang kann jeder den vollen Namen und die Anschrift bei den zuständigen Behörden erfragen. Wird ein berechtigtes Interesse geltend gemacht, geben die Meldebehörden bisher sogar Auskünfte zu Familienstand und Staatsangehörigkeit.
Quelle: LTO.de vom 03.07.2020
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